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Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1.  Anmeldung

1.1. Die Anmeldung für Seminare wird mit ausfüllen und übersenden des Anmeldeformulars, der unterschriebenen Vertragsvereinbarung und der unterschriebenen Sicherheitsklausel, sowie des Eingangs der Seminargebühr auf das im Antrag angegebene Konto und einer Anmeldebestätigung seitens mediales leben verbindlich.

1.2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei mediales leben bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Alle Anmeldungen müssen schriftlich, per Post oder per e-mail, erfolgen.

1.3. Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt der Teilnehmer zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben.


2.  Storno

2.1. Das Ausfallhonorar, bzw. Seminargebühr beträgt bei Absage einer Buchung bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von vier bis 14 Tagen 75%, sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars, bzw. der Seminargebühr.

2.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

2.3. Eine Rückerstattung der Seminargebühr bei nicht in Anspruch genommener Leistung erfolgt ausschließlich im Krankheitsfalle (Bescheinigung) oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt.

2.4. Erkrankt der Teilnehmer während des Seminars, wird die Seminargebühr nicht zurückerstattet.

2.5. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Beginn des Seminars jederzeit möglich.

2.6. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von mediales leben zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so ist mediales leben zur Durchführung nicht verpflichtet. Die angemeldeten Teilnehmer werden so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert.

Bereits entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Falle umgehend in voller Höhe erstattet.

2.7. Kann mediales leben wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihr nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist mediales leben verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen mediales leben sind in diesem Falle ausgeschlossen.


3.  Urheberrecht

3.1. Ein Ton - oder Videomitschnitt der Seminare ist ohne schriftliche Erlaubnis von mediales leben nicht gestattet.

3.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton – oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton – oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei mediales leben. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von mediales leben zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.

3.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.




4.   Datenschutz

4.1. Der Auftraggeber ist mit der elektronischen Speicherung und automatischen Verarbeitung seiner firmen- oder personenbezogenen Daten bei mediales leben einverstanden.

4.2. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetz behandelt.

4.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggeber gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.


5.  Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

5.1. Die Inhalte der Sitzungen und der Seminare unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftliche bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. mediales leben ist von der Geheimhaltungspflicht ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.


6.  Selbstverpflichtung und Ausschlussrechte

6.1. mediales leben versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten und nicht nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geschult worden, bzw. keine Kurse oder Schulungen nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht zu haben.

6.2. mediales leben erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Teilnehmer mit Vertragsschluss auch für sich selbst.

6.3. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsinhaltes, Störungen von Veranstaltungen, strafbaren Handlungen gegenüber mediales leben oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzung), sowie Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen mediales leben zur fristlosen Kündigung und umgehenden Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Teilnahme der Veranstaltungen.

6.4. Der Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an der z.T. intensiven persönlichen Prozessen für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen und sich zur Zeit nicht in psychotherapeutischer oder psychatrischer Behandlung befindet.

6.5. Der Anspruch auf Entrichtung des Honorars/der Geühr bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.


7.   Haftung

7.1. Der Teilnehmer achtet auch auf seine persönlichen Gegenstände selbst. mediales leben haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht.

7.2. Der Teilnehmer stellt mediales leben von der Haftung von Schäden frei, die mediales leben durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.

7.3. Eine Haftung der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

7.4. Der Teilnehmer darf gegen Forderungen von mediales leben nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


8.  Schlussbestimmungen

8.1. Nebenabrede und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

8.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

8.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.

8.5. als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.